Zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit darf das Einwohnermeldeamt auf Anforderung der Bußgeldstelle ein Pass oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers zwecks Fahreridentifizierung übersenden. Das hat jetzt das Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz entschieden.
Bei der Täteridentifizierung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung werden von den Amtsgerichten immer wieder Fehler gemacht.
Das beweist ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden.
Die “Call a Bike“-Mietfahrräder der Deutschen Bahn dürfen in Düsseldorf nicht weiter im öffentlichen Straßenraum, etwa auf Gehwegen, abgestellt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Eilverfahren entschieden und den vorausgehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert.
Kommt es zu Streitigkeiten hinsichtlich der Anmietung einer Ferienwohnung, darf der Vermieter nicht ohne Weiteres das Schloss austauschen. Dies zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin.
Die Kosten für die Gartenpflege können Vermieter grundsätzlich über die Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Denn hierbei handelt es sich um laufende Kosten. Das hat jetzt das Amtsgericht (AG) Leipzig klargestellt. Es hat aber auch auf eine wichtige Ausnahme hingewiesen.
Für die Beurteilung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung kommt es auf den Zeitpunkt des Beschlusses an. Er kann nicht durch nachgeholte Abrechnungen, Klarstellungen etc. geheilt werden.
Besteht für Nachkommen eines genetisch vorbelasteten Paares das hohe Risiko, an der klassischen Form der Myotonen Dystrophie Typ 1 zu erkranken, kann im Einzelfall die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt sein. Das hat jetzt das Bundesverwal- tungsgericht (BVerwG) entschieden.
Haben Planer und Bauunternehmer anteilig einen Schaden verursacht, haften sie dem Bauherrn als Gesamtschuldner. Derjenige, der vom Bauherrn in Anspruch genommen wird, hat einen Ausgleichsanspruch gegenüber seinem Mitverursacher. Solche Ansprüche unter Gesamtschuldnern verjähren erst nach zehn Jahren laut Oberlandesgericht (OLG ) München.
Die Bundesregierung will die Elternzeit bei Frühgeburten um einen Monat verlängern und die Möglichkeiten für Teilzeit flexibler gestalten. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vor.
Erweiterte Möglichkeiten der Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdungen sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor (Bundestagsdrucksache 19/24446 vom 18.11.2020). Wie es in der Vorlage heißt, ist die bisherige Ermächtigungsgrundlage defizitär.