Bauvertrag wenn das neue Heim nicht fertig wird

In Zeiten niedriger Zinsen liebäugeln viele mit dem Erwerb eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung. Was aber ist, wenn der Bau nicht rechtzeitig fertiggestellt wird? Mit einem solchen Fall hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg beschäftigt.

Das Vertragssoll wird im Vertrag bestimmt, nicht durch Bemusterung

Bemusterungen werden durchgeführt, um Materialien, Farben oder Bauteile nebst Eigen­schaften festzulegen. So soll deren Ausführungsart endgültig geklärt werden. Wenn die Ergebnisse solcher nachträglicher Bemusterungen zum Vertragssoll erhoben werden sollen, dann müssen die Parteien dies eindeutig vereinbaren. So hat es jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt.

Bauherr schickt Architekten zur Bauabnahme

Wird der Auftraggeber unter Vorschlag von Abnahmeterminen zur Bauabnahme aufgefordert und schickt er einen mit der Sache befassten Architekten zum Termin, muss er sich dessen rechtsgeschäftliche Erklärungen zurechnen lassen (Anscheinsvollmacht). Das hat das Ober­landesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden.

Prüffähigkeit der Honorarrechnung rechtzeitig rügen

Bei Planungsverträgen, die nach dem 1.1.2018 geschlossen worden sind, müssen Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Honorarrechnung rügen, dass ihre Rechnung nicht prüfbar ist. Spätere Rügen sind unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle ent­schieden.