Zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit darf das Einwohnermeldeamt auf Anforderung der Bußgeldstelle ein Pass oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers zwecks Fahreridentifizierung übersenden. Das hat jetzt das Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz entschieden.
Bei der Täteridentifizierung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung werden von den Amtsgerichten immer wieder Fehler gemacht.
Das beweist ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. hat die Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs durch private Dienstleister in drei Kommunen im Amtsgerichtsbezirk Hanau für gesetzeswidrig erklärt.
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