Nutzt der Beifahrer auf seinem Handy eine „Blitzer-App“, kann dies zu einem Bußgeld führen – und zwar für den Fahrer. Das hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden.
Trotz Fehler bei der Reform der Straßenverkehrsordnung bleiben Bußgelder für zu schnelles Fahren zulässig. So entschied es jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken.