Kindergeldanspruch bei Beginn und Beendigung eines Studiums
Kinder, die das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, können während eines Hochschulstudiums kindergeldrechtlich berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, wann ein solches Studium beginnt und wann es endet.