Vaterschaftsanfechtung ohne eidesstattliche Versicherung?

Eine Berechtigung, die Vaterschaft anzufechten, kann auch ohne Versicherung an Eides statt ausnahmsweise gegeben sein, wenn wegen des übereinstimmenden Vorbringens der Beteiligten die biologische Vaterschaft des Anfechtenden unterstellt werden kann. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken nun entschieden.

Einschulungsfeier darf ohne den Vater stattfinden

Ein Recht, an der Einschulungsfeier seines Kindes teilzunehmen, steht dem umgangs-, aber nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht zu, wenn beim Aufeinandertreffen beider Elternteile der Austausch von Feindseligkeiten mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind zu be fürchten sind. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden.

Eltern bezahlen im Schnitt 1.130 Euro im Jahr für Kinderbetreuung

Kinderbetreuung ist längst nicht überall in Deutschland beitragsfrei. Für viele Eltern ist die Fürsorge für ihren Nachwuchs deshalb auch eine Kostenfrage. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Sonderauswertung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, bezahlten Eltern im Jahr 2017 durchschnittlich 1.310 Euro jährlich für die Betreuung ihrer Kinder. Die Ergebnisse sind aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Eltern verweigern ihren Kindern den Besuch staatlich anerkannter Schulen – teilweiser Sorgerechtsentzug

Eltern kann das Sorgerecht für ihre Kinder teilweise für den Bereich schulischer Angele­genheiten entzogen werden, wenn sie sich der Beschulung ihrer Kinder auf einer staatlich anerkannten Schule beharrlich verweigern und für ihre Kinder deshalb die Gefahr besteht, weder das erforderliche Wissen noch die erforderlichen Sozialkompetenzen erlernen zu können. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden.

Auch beim Umgangsrecht der Großeltern ist das Kindeswohl immer im Blick

Der Gesetzgeber hat mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz 1998 ein eigenes Umgangsrecht der Großeltern geschaffen, das sie gegebenenfalls auch gegen den Willen der Kindeseltern durchsetzen können. Voraussetzung: Der Umgang dient dem Kindeswohl. Denn allein durch die Verwandtschaft der Großeltern wird ein solches Recht nicht begründet. In einem Konfliktfall muss das Familiengericht dann entscheiden, ob der begehrte Umgang dem Kindeswohl entspricht – wie aktuell in einem Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig.