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Keine Zwangsräumung der Wohnung bei Quarantäne

Kurz vor dem Termin zur Zwangsräumung übersendet der Mieter dem Gerichtsvollzieher eine Kopie des Schreibens des zuständigen Gesundheitsamts, in dem er aufgrund COVID­19 unter Quarantäne gestellt wurde. Darf der Gerichtsvollzieher trotzdem die Räumung durch­führen?

22. Oktober 2020
Tag
Immobilienrecht