Volle Haftung für Radfahrer bei Vorfahrtsverstoß

Eine Radfahrerin, die unter Missachtung der Vorfahrt eines Pkw links abbiegt, muss Schmerzensgeld und Schadensersatz an den Autofahrer zahlen. Der Autofahrer haftet in einem solchen Fall noch nicht einmal für die allgemeine Betriebsgefahr. Das Urteil des OLG Oldenburg ist noch nicht rechtskräftig. Es ist erstaunlich, dass den Autofahrer gar keine Haftung trifft, weil dieser sonst immer als stärkerer Verkehrsteilnehmer zumindest im Rahmen der allgemeinen Betriebsgefahr für 25 -30 % mit haftet.