Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, auch wenn Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist?
Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden.