Bei Verweigerung des Schulbesuchs kann Sorgerecht entzogen werden
Eine Kindeswohlgefährdung kommt in Betracht, wenn Eltern – erst wegen der Corona-Maßnahmen, dann wegen einer bevorzugten häuslichen Beschulung – den Schulbesuch ihres
Kindes verweigern. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe klargestellt.