Testament ist auch auf ungewöhnlichem Material wirksam

Ein Testament ist grundsätzlich auch wirksam, wenn es auf einem ungewöhnlichen Material errichtet wurde (z.B. Notizzettel minderer Qualität). In einem solchen Fall müssen alle auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände berücksichtigt werden, um den Testierwillen zu ermitteln. Erhebliches Gewicht komme dabei dem Umstand zu, dass der Erblasser auch frühere Testamente auf ungewöhnlichem Papier errichtet hat.