Ein durch Testament eingesetzter Erbe trägt Risiken
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat jetzt in einem Verfahren entschieden: Ein im Testament bedachter Erbe musste alle Nachlassgegenstände an die gesetzlichen Erben herausgeben, weil die Erblasserin – gemäß Feststellung im Nachhinein – nicht testierfähig war.