Werden im Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt, muss dies einem potenziellen Käufer der Immobilie ungefragt mitgeteilt werden. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, stellt dies eine arglistige Täuschung dar, die den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einer aktuellen Entscheidung festgestellt und der Klage eines Ehepaars gerichtet auf die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags stattgegeben.
Ein aktueller Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zeigt, wie sensibel Gerichte bei der Entscheidung über das Sorgerecht trotz Schütteltrauma-Verdacht abwägen müssen. In dem Fall wurde das Sorgerecht den Eltern nach einem mutmaßlichen Schütteltrauma entzogen, später jedoch wiederhergestellt. Der Verfahrensbeistand des Kindes legte Verfassungsbeschwerde ein – erfolglos.
Die Feuerwehr rückte aus, weil auf dem von einem Ehemann bewohnten Grundstück Matratzen mit einer starken Rauchentwicklung angezündet worden waren. Gegen den Kostenbescheid von gut 1.000 Euro wandte der Ehemann ein, seine Frau habe die Matratzen angezündet. Das hatte vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis keinen Erfolg.
Da die Hautfarbe eines Kindes durch das Zusammenwirken mehrerer Gene bestimmt wird, kann allein daraus nicht auf den Vater geschlossen werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat daher entschieden: Will der Vater seine Vaterschaft anfechten, beginnt die Frist hierfür nicht bereits mit der Geburt des Kindes.
Die Mutter eines Kindes, das seine Abstammung klären lassen wollte, behauptete, als Escort-Dame Sex mit eineiigen Zwillingen gehabt zu haben. Ein herkömmliches DNA-Gutachten brachte keine zweifelsfreien Erkenntnisse. Zu klären war vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg daher, ob in diesem Zusammenhang eine Sequenzierung des gesamten Genoms zulässig war. Das OLG bejahte dies.
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Ein Ehemann kann nach der Trennung von seiner Frau verlangen, die Nutzungsverhältnisse an einem gemeinsamen Haus neu zu ordnen. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Celle fest.
Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen, z. B. Sachverständigengutachten, sind in der Regel nicht notwendig und werden daher nicht erstattet. Das ist der Grundsatz, von dem die Rechtsprechung ausgeht. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme – wie eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Senftenberg anschaulich zeigt.
Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h liegenden Tempo fährt, muss seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des Navigationssystems kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden.
Mehrere Gerichte haben sich aktuell mit Themen rund um die Entziehung der Fahrerlaubnis beschäftigt.