Haben Planer und Bauunternehmer anteilig einen Schaden verursacht, haften sie dem Bauherrn als Gesamtschuldner. Derjenige, der vom Bauherrn in Anspruch genommen wird, hat einen Ausgleichsanspruch gegenüber seinem Mitverursacher. Solche Ansprüche unter Gesamtschuldnern verjähren erst nach zehn Jahren laut Oberlandesgericht (OLG ) München.
Die Bundesregierung will die Elternzeit bei Frühgeburten um einen Monat verlängern und die Möglichkeiten für Teilzeit flexibler gestalten. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vor.
Erweiterte Möglichkeiten der Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdungen sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor (Bundestagsdrucksache 19/24446 vom 18.11.2020). Wie es in der Vorlage heißt, ist die bisherige Ermächtigungsgrundlage defizitär.
Das Amtsgericht (AG) Frankfurt a. M. hat entschieden: Eine Dolmetscherin verstößt nicht gegen ihre Berufspflichten, wenn sie neben der reinen Übersetzung auch Einschätzungen und Angaben zum Aussageverhalten macht.
Der Unterhalt eines minderjährigen Kindes, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, kann im sog. vereinfachten Verfahren festgesetzt werden. Dort sollen Unterhaltsfragen möglichst schnell geklärt werden. Doch der Antragsgegner kann in diesem Verfahren bestimmte Einwendungen geltend machen, zum Beispiel gegen die Zulässigkeit des Verfahrens. Wie so oft, liegen hier aber die Tücken im Detail verborgen.
In Zeiten niedriger Zinsen liebäugeln viele mit dem Erwerb eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung. Was aber ist, wenn der Bau nicht rechtzeitig fertiggestellt wird? Mit einem solchen Fall hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg beschäftigt.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden: Ein Grundstücksnachbar kann von dem anderen verlangen, die Pferdehaltung in einem Offenstall zu unterlassen, den dieser ohne Baugenehmigung und unter Verstoß gegen das öffentlich-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme errichtet hat.
Bemusterungen werden durchgeführt, um Materialien, Farben oder Bauteile nebst Eigenschaften festzulegen. So soll deren Ausführungsart endgültig geklärt werden. Wenn die Ergebnisse solcher nachträglicher Bemusterungen zum Vertragssoll erhoben werden sollen, dann müssen die Parteien dies eindeutig vereinbaren. So hat es jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt.
Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, dass sich der Baubeginn verzögert, ist dies eine Anordnung. Folge: Sie kann eine Preisanpassung und damit eine Vergütung der Mehrkosten des Auftragnehmers rechtfertigen. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg entschieden.
Wird der Auftraggeber unter Vorschlag von Abnahmeterminen zur Bauabnahme aufgefordert und schickt er einen mit der Sache befassten Architekten zum Termin, muss er sich dessen rechtsgeschäftliche Erklärungen zurechnen lassen (Anscheinsvollmacht). Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden.