Trunkenheit im Verkehr, wenn man sein Fahrrad nur schiebt? Sein Fahrrad zu schieben, heißt nicht, es zu führen! „Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt.“ Das gilt auch im juristischen Sinne, denn das bloße Schieben eines Fahrrads ist kein Führen eines Fahrzeugs i. S. d. Strafgesetzbuchs (StGB). So sieht es das Landgericht (LG) Freiburg.