Trunkenheit im Verkehr: Kontrollzeit muss eingehalten werden! Wird vor einer Atemalkoholmessung die sog. Kontrollzeit von zehn Minuten nicht eingehal­ten, führt das zur Unverwertbarkeit der Messung. Das gilt zumindest in den Fällen, in denen der Grenzwert gerade erreicht oder nur ganz geringfügig überschritten worden ist. So ent­schied es das Oberlandesgericht (OLG) Dresden.

Die Auffassung des OLG Dresden entspricht der Auffassung einiger anderer OLG in dieser Frage.

Quelle | OLG Dresden, Beschluss vom 28.4.2021, 22 Ss 672/20 (B), Abruf-Nr. 222599

Trunkenheit im Verkehr?

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