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BFH entscheidet über Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs für Erhaltungsrücklagen

Vermieten Mitglieder einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft eine Eigentumswohnung, müssen sie an die Hausverwaltung auch Zahlungen leisten, die diese der Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage zuführt. Bis dato sind diese Zahlungen nicht zum Zahlungszeitpunkt als Werbungskosten zu berücksichtigen, sondern erst, wenn sie für Instandhaltungen verausgabt worden sind. Ob dies (immer noch) zutreffend ist, muss nun der Bundesfinanzhof (BFH) klären.

26. Januar 2025
Tag
Immobilienrecht