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Variable Vergütung und verspätete Zielvorgabe: Anspruch auf Schadensersatz

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Wer seinem Arbeitnehmer nicht rechtzeitig eine Zielvorgabe für die variable Vergütung macht, verletzt seine arbeitsvertragliche Pflicht – mit Schadenersatzfolgen. Das betrifft insbesondere Führungskräfte mit leistungsabhängigem Gehaltsbestandteil.

21. Juni 2025
Tag
Arbeitsrecht