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Ist Reitlehrerin ohne eigene Pferde abhängig beschäftigt?

Ein Reitverein muss für von ihm angebotenen Reitunterricht Sozialversicherungsbeiträge
zahlen, wenn der Unterricht im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung erbracht wird. Hier-
für spricht, wenn die Reitlehrerin die vereinseigenen Pferde sowie die Reithalle unentgeltlich
nutzen kann und sie kein unternehmerisches Risiko trägt. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG).

1. Dezember 2024
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Arbeitsrecht
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