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Dürfen Erben ein Ins­ta­gram-Account voll nutzen?

Bislang versetzt Instagram die Konten verstorbener Nutzer in einen „Gedenkzustand“ und sperrt den Log-In. Nun urteilte aber das OLG Oldenburg: Erben können vollen und aktiven Zugriff auf das Instagram-Account vom Erblasser bekommen und dies umfasst insbesondere auch die aktive Nutzung.

28. April 2025
Tag
Erbrecht