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Die unwirksame Schönheitsreparaturenklausel – und der Schadensersatz des Vermieters

Anstrich der Wände mit bunten Farben: Mieter bekommt Recht! Geringerer Schadenersatz des Vermieters bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel. Hat der Vermieter Ersatzansprüche wegen des Zustands der Mietsache bei Rückgabe, muss er sich bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel die Kosten anrechnen lassen, die er mangels eigener Renovierungsarbeiten erspart hat. So hat es das Amtsgericht (AG) Hanau entschieden.

1. Mai 2025
Tag
Immobilienrecht