Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat nun entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Trennungswille eines Ehegatten zu erkennen ist, wenn der andere inhaftiert ist.
Nach dem Grundsatz „Verträge sind zu halten“ muss der Ehemann nach der Scheidung der Ehefrau eine vereinbarte „Abendgabe“ zahlen, also ein Geschenk als Dank für die „erstmalige Hingabe“. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden.
Wollen Parteien festlegen, wer in welcher Höhe die außergerichtlichen Kosten trägt, kann dies in einem Vergleich berücksichtigt werden. Solche Regelungen müssen aber präzise formuliert sein, sagt jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg. Dasselbe gelte, wenn die Kostenfrage in eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung einbezogen werden soll.
Ist ein Scheidungsantrag bei Gericht rechtshängig, müssen die Ehegatten auf Verlangen des Gerichts Auskunft über ihre Versorgungsanrechte erteilen, auch wenn sie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Scheidung bestreiten. Das Gericht darf zur Durchsetzung der Auskunftspflicht Zwangsmittel auch schon festsetzen, bevor geklärt ist, ob der Scheidungsantrag überhaupt begründet ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste jetzt die Frage beantworten, wie lange nach Rechtskraft der Scheidung ein Ehepartner vom anderen die Überlassung der Ehewohnung verlangen kann, wenn diese im Alleineigentum des anderen Ehepartners steht.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat sich jüngst mit der Frage befasst, wie im Fall der Scheidung eine Brautgabe und Brautschmuck („takı“) rechtlich zu behandeln sind.
Mit einer zurückverlangten Schenkung hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg befasst. Kann eine Schwiegermutter von einem „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ausgehen, wenn die Ehe scheitert, und daraufhin ihren ehemaligen Schwiegersohn zur Kasse bitten?
Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist. Solange es läuft, ist alles gut – aber wenn es knallt, dann richtig! Diese Aussage gilt in vielen Dingen des Lebens, und so auch für die Ehe. Wenn eine Ehe scheitert, beginnt zwischen den Ehegatten mitunter ein unschöner Rosenkrieg. Wohl dem, der mit einem Ehevertrag vorgesorgt und einvernehmlich die Trennungs- und Scheidungsfolgen geregelt hat.
Eine Ehe kann auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Dies ist jedoch nur ausnahmsweise möglich. Die Voraussetzungen hierfür sind daher eng auszulegen.
Im Jahr 2013 wurde die gerade eingeführte Praxis, dass Prozesskosten für eine Scheidung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar waren ein Ende gefunden, weil die Finanzverwaltung mittels eines Nichtanwendungsbeschlusses eingegriffen hatte. Das Finanzgericht Münster sieht trotz der Verwaltungsvorschriften Raum für eine Absetzbarkeit der Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung und hat dies so im vorliegenden Fall entschieden. Es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte der Entscheidung folgen.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Notarfachangestellte, Umschüler zur Notarfachangestellten oder eine Auszubildende zur Notarfachangestellten (w/m/d).