Pflegebedürftigkeit – Sozialhilfeträger kann regelmäßige Zahlungen an Familienangehörige zurückfordern
Regelmäßige Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau können zurückgefordert werden, wenn der Schenker selbst bedürftig ist. Dieser Rückforderungsanspruch geht auf den Sozialhilfeträger über, wenn dieser Leistungen erbringt.