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Pflegebedürftigkeit – Sozialhilfeträger kann regelmäßige Zahlungen an Familienangehörige zurückfordern

Regelmäßige Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau können zurückgefordert werden, wenn der Schenker selbst bedürftig ist. Dieser Rückforderungsanspruch geht auf den Sozialhilfeträger über, wenn dieser Leistungen erbringt.

25. März 2020
Tag
Familienrecht