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Namens-Meshing in Deutschland – ein US-Trend kommt vor das Standesamt!

Zwei Menschen heiraten, zwei Nachnamen treffen aufeinander – und statt eines klassischen Doppelnamens verschmelzen sie beide einfach zu einem neuen Kunstnamen. In den USA längst gelebte Praxis, in Deutschland rechtliches Neuland: Darf ein solches Namens-Meshing in Deutschland als Ehename eingetragen werden? Das Amtsgericht Frankenthal hat in einem bemerkenswerten Beschluss diese Frage erstmals nach der Namensrechtsreform 2025 beantwortet – und die Antwort dürfte viele internationale Paare aufhorchen lassen.

5. April 2026
Tag
Familienrecht