Mieterpflichten – das muss der Mieter nach einer Mängelanzeige hinnehmen
Nach einer Mängelanzeige des Mieters ist der Vermieter verpflichtet, dem Mangel nach zugehen und hierzu den Mangel zu besichtigen. Er ist auch berechtigt, nach Beseitigung des Mangels durch einen Handwerker die durchgeführten Arbeiten als solche abzunehmen.