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Anschauen von Lehrvideos zählt bei der Vorbereitung auf die Prüfung zur Friseur-Meisterin nicht als Präsenzunterricht

Das Verwaltungsgericht (VG) Münster hat die Klage einer Friseurin abgewiesen, das Land Nordrhein-Westfalen zu verpflichten, ihr eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sogenanntes Meister-BAföG) für einen Vorbereitungslehrgang für die Prüfung zur Friseurmeisterin zu gewähren.

29. Dezember 2024
Tag
Arbeitsrecht