Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Vermieter wegen Hausschwamm mehrfach Zugang zur Wohnung der Mieter benötigte. Während die Mieter anfangs noch Zugang gewährten, um Notmaßnahmen durchführen zu lassen, verweigerten diese die zukünftigen Instandsetzungsmaßnahmen und verwehrten den Zugang zur Mietwohnung. Der Vermieter kündigte mehrfach fristlos, weil die Mieter die Mithilfe verweigerten.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Notarfachangestellte, Umschüler zur Notarfachangestellten oder eine Auszubildende zur Notarfachangestellten (w/m/d).