Nach einer beendeten Weihnachtsfeier fand ein Trinkgelage in den Räumlichkeiten der Arbeitgeberin statt. Die Folge: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin haben sich jetzt vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf auf dessen Vorschlag auf eine Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses geeinigt.
Behauptet der Betriebsratsvorsitzende in einem gerichtlichen Verfahren vorsätzlich oder leichtfertig falsche Tatsachen, deren Unhaltbarkeit auf der Hand liegt, kann dies an sich ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein. So entschied es das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf.
Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Vermieter wegen Hausschwamm mehrfach Zugang zur Wohnung der Mieter benötigte. Während die Mieter anfangs noch Zugang gewährten, um Notmaßnahmen durchführen zu lassen, verweigerten diese die zukünftigen Instandsetzungsmaßnahmen und verwehrten den Zugang zur Mietwohnung. Der Vermieter kündigte mehrfach fristlos, weil die Mieter die Mithilfe verweigerten.