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Kartoffelwerfen ist keine Körperverletzung

Das Amtsgericht Frankfurt a. M. – Familiengericht – hat entschieden: Das Bewerfen eines Kindes mit einer Kartoffel und das Ziehen an dessen Arm stellen nicht ohne Weiteres Handlungen dar, die den Erlass einer Gewaltschutzanordnung rechtfertigen.

28. Januar 2021
Tag
Familienrecht