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Eintragung ins Geburtsregister: Was die Eltern meinen, zählt nicht

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat jetzt entschieden: Eltern dürfen den Eintrag im Geburtsregister nicht für eine spätere Entscheidung des Kindes freihalten. Es ist in jedem Fall sein körperliches Geschlecht einzutragen.

21. Februar 2024
Tag
Familienrecht