Blog

Aktuelle Urteile und Rechtsnews

Nachlasspfleger für unbekannten Erben

Die Erblasserin hinterließ zwei Testamente mit unterschiedlichen Erbeinsetzungen. Das erste handschriftliche Testament begünstigte ihre Enkelin, das zweite notarielle Testament ihren Sohn. Die Enkelin war nun der Auffassung, die Erblasserin sei zum Zeitpunkt der Errichtung des zweiten Testaments testierunfähig gewesen. Daraufhin hat das Nachlassgericht die Nachlasspflegschaft für die „unbekannten Erben“ der Erblasserin angeordnet und einen Nachlasspfleger bestellt. Zu Recht? Ja, sagt das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg.

Weiterlesen
22. Oktober 2020
Tag
Erbrecht
not clickable

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Notarfachangestellte, Umschüler zur Notarfachangestellten oder eine Auszubildende zur Notarfachangestellten (w/m/d).

Jetzt mehr erfahren…