Keine Eigenbedarfskündigung durch GmbH&Co. KG
Eine Personenhandelsgesellschaft kann ein Wohnraumverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs Ihrer Gesellschaft kündigen.
Allerdings darf nach Rechtsprechung des BGH eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts - anders als eine Kapitalgesellschaft - grundsätzlich wegen Eigenbedarfs eines Ihrer Gesellschafter kündigen.