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Aktuelle Urteile und Rechtsnews

Ab 1.1.2025 gilt das erweiterte Meldeverfahren für die eAU

2023 hat die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die bisherige papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) abgelöst. Zum 1.1.25 ist das eAU-Verfahren weiterentwickelt worden. Es gibt Neuerungen!

22. Dezember 2024
Tag
Arbeitsrecht