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Besteht eine generelle Überprüfungspflicht der Besoldung für Beamte?

Zu den Dienstpflichten eines Beamten zählt die Besoldung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen – allerdings nur bei wesentlichen Änderungen der dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse. Eine generelle Überprüfungspflicht der Besoldung für Beamte besteht nicht. Pflichtverletzungen sind zudem nur bei Vorsatz disziplinarwürdig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.

30. April 2025
Tag
Arbeitsrecht