Das Amtsgericht (AG) München wies die Klage einer Käuferin gegen einen Autohändler auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 1.400 Euro gegen Rückgabe eines Pkw Mercedes-Benz ab, da diese das Auto vor dem Gerichtstermin verschrottet hatte.
Ist das Fahrzeug bei Gefahrübergang in das Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen, ist dies ein Rechtsmangel. Hierfür muss der Verkäufer grundsätzlich haften.
Das nicht für das Unternehmen, sondern für den privaten Gebrauch bei einem Unternehmer erstandene Fahrzeug unterliegt voller gesetzlicher Gewährleistung.
Tageszulassungen sind eine besondere Form des Neuwagengeschäftes. Abzustellen ist auf den durchschnittlich informierten und verständigen Autokäufer, der erwartet, ein fabrikneues Fahrzeug zu erwerben. Die vom BGH aufgestellten Grundsätze, wonach ein Fahrzeug regelmäßig noch „fabrikneu“ als Neuwagen anzusehen ist, wenn zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate vergangen sind, sind auch auf Tageszulassungen anzuwenden.