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Fehlverhalten? Abmahnungen müssen konkret genug sein!

In einem Fall vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Düsseldorf ging es im Wesentlichen um angeblich unangemessene Äußerungen des Arbeitnehmers gegenüber Kollegen über Mitarbeitern. Die daraufhin vom Arbeitgeber ausgesprochene Abmahnung hatte keinen Bestand, weil sie zu
unbestimmt war.

30. Dezember 2024
Tag
Arbeitsrecht