Advocatae Kanzlei Berlin

Kompetenz in notariellen Angele­gen­heiten

Unsere Notarin wahrt die Interessen aller Vertragsparteien​

Beglaubigung und Beurkundung Ihrer Rechtsgeschäfte

Die Rechtsanwältin und Notarin Silvia C. Groppler ist als Notarin Trägerin eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der Rechtspflege. Sie ist dabei verpflichtet, die Interessen aller Vertrags­parteien zu wahren und ausgewogene Urkunden zu erstellen. Für unsere Mandanten beurkundet sie Kauf­verträge von Immobilien, Eheverträge, Gesellschafts­verträge oder aber auch Vorsorgev­ollmachten und Patienten­verfügungen, Testamente, Erb­verträge und Schenkungs­verträge. Selbst­verständlich bieten wir unseren Mandanten stets zeitnah und flexibel Besprechungstermine an.

Wir schaffen Rechts­sicherheit

Beurkundung von Rechts­ge­schäf­ten • Be­glaubi­gung

Manche Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel Immobilien­kauf­verträge, Eheverträge, und Anmeldungen zum Handelsregister haben weitreichende Folgen. Für solche bedeutende Rechtsgeschäfte ist die Schriftform nicht ausreichend, denn der Gesetzgeber hat für sie die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Wird diese Beurkundungs­pflicht missachtet, ist das betreffende Rechtsgeschäft wegen Missachtung der vorgeschriebenen Form nichtig. Das Beurkundungs­gesetz regelt die Verfahren der Beurkundung und Beglaubigung.

Bei Erklärungen, bei denen die Identität der erklärenden Person sicher feststehen muss, muss die Unterschrift beglaubigt sein. Die Beglaubigung der Unterschrift kann durch die Notarin geschehen.

Testament • Erbvertrag • Erb­scheins­an­trag

Für das Vererben von Grundstücken oder für die Nachfolgeregelung Ihres Unternehmens ist in jedem Fall eine notarielle Beurkundung notwendig, die unsere Notarin gerne für Sie vornimmt. Möchten Sie Ihr Vermögen vererben, dann erfasst die Notarin in einem Gespräch Ihre Wünsche und entwirft für Sie ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag, mit dem Sie Verträge mit Ihren Erben schließen. 

Sollten Sie etwas geerbt haben, ist ein Erbschein nötig, um zum Beispiel bei einer Bank Zugriff auf das geerbte Guthaben zu bekommen oder die Umschreibung einer Immobilie zu veranlassen. Gerne beantragen wir für Sie einen Erbschein.

Grundstücks­kauf­ver­trag • Wohnungs­kauf­ver­trag

Für die Übertragung eines Grundstücks, Grundstücksanteils oder einer Wohnung ist die notarielle Form vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Notarin erfasst den Grundbuchinhalt und fertigt einen Vertrag, der den aktuellen Inhalt des Grundbuchs wiedergibt und die Übertragung auf die Käufer regelt. Der Vertrag setzt fest, wer neuer Eigentümer der Immobilie wird und zu welchem Anteil, sowie wer den Kaufpreis beanspruchen kann. In der Regel wird in dem Vertrag auch die Eintragung einer Grundschuld mit geregelt, damit die Bank, die den Kaufpreis mittels eines Darlehens für den Käufer finanziert, abgesichert wird.

Schenkung • Schenkungsvertrag

Möchten Sie eine Immobilie oder Gesellschaftsanteile, z.B. im Rahmen der Regelung der Erbfolge, an Angehörige verschenken, ist diese Schenkung beurkundungs­pflichtig. Die Erstellung der Urkunde führt die Notarin gerne für Sie durch.

Sie sollten sich aber in jedem Fall auch steuerrechtlich zu den Folgen einer Schenkung beraten lassen. Diese Beratung erfolgt allerdings in keinem Fall durch die Notarin.

Grund­schuld • Grund­dienst­bar­keit

Wenn Sie zum Kauf einer Immobilie einen Kredit aufnehmen, wird die Bank im allgemeinen zur Absicherung des Kredits die Eintragung einer Grundschuld verlangen. Für den Fall, dass Sie den Bankkredit nicht bedienen können, hat die Bank die Möglichkeit, den Kredit zu kündigen und durch die Grundschuld mittels einer Zwangsvollstreckung in Ihr Grundstück an ihr Geld zu kommen.

Von einer Grundschuld zu unterscheiden sind sogenannte Grunddienstbarkeiten, die ebenfalls in das Grundbuch eingetragen werden. Unter Grunddienstbarkeiten versteht man zum Beispiel Wegerechte für Nachbarn, damit diese über Ihr Grundstück fahren können oder Leitungsrechte für die öffentliche Hand, wenn Stromleitungen unter dem Grundstück verlaufen.

Ehevertrag • Scheidungsfolgenvereinbarung

Eheverträge sind Verträge zwischen Eheleuten, die beurkundet werden müssen, weil sie Regelungen zum Güterstand, dem Unterhalt oder auch dem Versorgungs­ausgleich enthalten. Im Gegensatz zur Scheidungs­folgen­vereinbarung werden Eheverträge in der Regelung in einer intakten ehelichen Lebens­gemeinschaft errichtet. Eine Scheidungs­folgen­vereinbarung wird erst bei Beendigung der Ehe, meist unter Zuhilfe­nahme von anwaltlicher Beratung verhandelt, und dann notariell beurkundet.

Für einen vorsorgenden Ehevertrag erstellt unsere Notarin, nachdem Sie sich auf Regelungen für Ihre Ehe geeinigt haben, einen Vertrag, der dann beurkundet wird. Sie erklärt Ihnen ausführlich, welche Regelung (Zugewinn­gemeinschaft / Gütertrennung / Unterhalt) welche Folgen haben.

Vorsorge­voll­macht • Patien­ten­ver­fü­gung • Be­treu­ungsver­fü­gung

Je älter man wird, umso mehr macht man sich Gedanken, wie alles Weitere im Leben zu regeln ist. Dies betrifft die höchstpersönlich zu beantwortende Frage nach der ärztlichen Versorgung bei Unfällen und schwerer Krankheit, aber auch wer für mich stellvertretend Entscheidungen treffen kann, wenn dies notwendig wird. Es ist immer sinnvoll, diese Fragen notariell begleitet zu beantworten und in einer Urkunde abzufassen. Eine notariell errichtete Urkunde schafft immer Rechtssicherheit auch über die Frage, ob man bei Abfassung einer solchen Urkunde auch noch geschäftsfähig gewesen ist. Dieser Frage muss die Notarin bei jeder Beurkundung nachgehen und ist bei persönlichen Urkunden für die Zukunft in jedem Fall wichtig.

Gesell­schafts­recht • Grün­dung • Ver­schmel­zung • Umwandlung

Die Notarin erstellt mit Ihnen einen Gesellschaftsvertrag bei Gründung Ihrer GmbH und begleitet Sie und Ihre GmbH bei allen weiteren die Gesellschaft betreffenden Änderungen. Bei der Umstrukturierung Ihres Unternehmens (GmbH, AG oder OHG, oder KG) oder bei der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge beurkundet unsere Notarin gerne Ihre Verträge.

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