Notarielle Angelegenheiten

Unsere Notarin ist verpflichtet, die Interessen aller Vertragsparteien zu wahren und ausgewogene Urkunden zu erstellen

Aufgaben­gebiete

Suchen Sie für Ihre notarielle Angelegenheit, z.B. für eine Beurkundung, eine Notarin in Berlin? Unsere Rechtsanwältin und Notarin Silvia C. Groppler ist Trägerin eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der Rechtspflege. Sie nimmt Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften vor. Dabei ist Sie verpflichtet, die Interessen aller Vertragsparteien zu wahren und ausgewogene Urkunden zu erstellen. Im Immobilienrecht beraten wie Sie bei Grundstücksübertragungen und beurkunden Grundpfandrechte und Grunddienstbarkeiten. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch beim Entwurf Ihres Testaments oder Erbvertrags, denn Erbrecht ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei. Auch wenn es um Erbscheinsanträge geht, helfen wir Ihnen gerne weiter. Im Familienrecht beraten wir Sie zum Beispiel bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Auch der Entwurf von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gehört zu unseren Aufgabengebieten. Ausserdem unterstützt Sie unsere Notarin bei allen notariellen Angelegenheiten des Gesellschaftsrechts. Dazu gehören beispielsweise die Gründung von GmbHs oder die Verschmelzung von Gesellschaften. Wir bieten Ihnen ebenso eine kompetente Beratung bei der Beurkundung von Satzungsänderungen sowie der Anmeldung zum Handelsregister im Falle des Geschäftsführerwechsels. Und natürlich bieten wir unseren Mandanten stets zeitnah und flexibel Besprechungstermine an.

Im notariellen Bereich sind wir in folgenden Gebieten für Sie tätig

Terminwunsch?

Benötigen Sie einen Termin bei einer Notarin in Berlin? Wir erstellen für Sie in unserer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg schnell und umfassend Beglaubigungen und Beurkundungen Ihrer Rechtsgeschäfte

Aktuelles im Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Erbrecht

Aktuelle Blog-Beiträge

Miterben bleiben Vertragspartner des Mieters

Im Mietrecht herrscht der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Das bedeutet: Veräußert der Vermieter den vermieteten Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter an einen Dritten, tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Dieser Grundsatz ist aber auf die Erbauseinandersetzung weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. Das hat jetzt das Amtsgericht (AG) Köln entschieden.

Weiterlesen »

Ehegattentestament: Voraussetzungen einer Pflichtteilsstrafklausel

Pflichtteilsstrafklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten sollen den Nachlass für den überlebenden Ehegatten möglichst ungeschmälert erhalten. Wird die Verwirkung der Pflichtteilsklausel von den Testierenden nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt des Pflichtteils geknüpft, setzt die Verwirkung der Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. Ohne Mittelabfluss besteht kein Sanktionierungsgrund. So sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

Weiterlesen »
Scroll to Top

Rückruf vereinbaren

Ja, ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und Zuordnung für eventuelle Rückfragen verarbeitet und zwischengespeichert werden. Hinweis: Durch Ihre Anfrage kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.