Cannabis und Fahrerlaubnisentzug – Neue Rechtslage und aktuelle Urteile.

Die rechtlichen Auswirkungen von Cannabis und Fahrerlaubnisentzug haben sich mit der neuen Gesetzesnovelle deutlich verändert. Das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg hat in einem Eilverfahren die neuen Bestimmungen berücksichtigt und damit für mehr Rechtssicherheit gesorgt.

Fahrerlaubnisentzug vor der Novelle bei Cannabis-Konsum

Im zugrundeliegenden Fall hatte die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem dieser mit einem Joint und Cannabisblüten angetroffen wurde. Er gab an, Cannabis regelmäßig zur Beruhigung seiner Psyche zu konsumieren – ähnlich einem Feierabendbier. Aufgrund dieser Angaben zweifelte die Behörde an seiner Fahreignung und entzog die Fahrerlaubnis.

Neubewertung der Fahreignung nach neuem Recht bei Cannabis und Fahrerlaubnisentzug

Seit dem 1. April 2024 gilt das neue Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis, das auch die Kriterien zur Beurteilung der Fahreignung verändert hat. Das VG Magdeburg entschied, dass die Fahreignung unter der neuen Rechtslage anders zu bewerten ist. Wenn nach der Änderung der Rechtslage die Fahreignung nicht mehr voraussichtlich abgesprochen wird, fehlt das besondere materielle Interesse an der sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung. Im konkreten Fall reichten die bisher festgestellten Tatsachen nicht aus, um das überwiegende Interesse am Sofortvollzug zu rechtfertigen.

Quelle | VG Magdeburg, Beschluss vom 21.6.2024, 1 B 95/24 MD

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