VERKEHRSUNFALL: Wer haftet bei Verstoß gegen die Rückschaupflicht bei Abbiegevorgang?
Biegt ein Vorausfahrender nach links ab, ohne zu blinken, und kollidiert er dabei mit einem überholenden Pkw, haftet er voll. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München klar gestellt.
Für das OLG stand folgender Sachverhalt fest: Die Fahrerin des den Unfall verursachenden Pkw fuhr auf einer 5,4 Meter breiten Fahrbahn rechtsorientiert und ohne den Fahrtrichtungsanzeiger zu setzen plötzlich unter Verletzung der zweiten Rückschaupflicht nach links, um in ein Grund stück abzubiegen. Sie hatte daher die höchste Sorgfaltspflicht zu erfüllen, die die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt. Der überholende und deutlich schnellere Pkw wäre bei Wahrnehmung der Rückschaupflicht jederzeit erkennbar gewesen.
Die Fahrerin räumte selbst ein, zunächst den hinter ihr befindlichen Pkw gesehen zu haben, kurz vor dem Abbiegevorgang aber nicht mehr darauf geachtet zu haben. Soweit sie angab, ca. drei Meter vor dem Abbiegen geblinkt zu haben, wäre das nicht rechtzeitig gewesen. Denn der hinter ihr befindliche Fahrer hätte sich hierauf nicht mehr einstellen können. Für ihn war der Unfall daher unvermeidbar.
Quelle | OLG München, Urteil vom 22.7.2020, 10 U 601/20
Wir bieten Ihnen eine kompetente anwaltliche Beratung rund ums Verkehrsrecht
Haben Sie Fragen zu einem Verkehrsunfall ? Dann sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter, stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite und engagieren uns für Ihre Interessen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Erstberatung mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Ulrike Silbermann.