Wann müssen Erben Rente zurückzahlen? Diese Frage stellt sich häufig erst dann, wenn ein Rückforderungsbescheid der Rentenversicherung im Briefkasten liegt. Besonders kompliziert wird es, wenn ein Rentenbezieher als verschollen gilt und später ein Todeszeitpunkt rückwirkend festgestellt wird. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Konstanz zeigt, welche finanziellen Risiken auf Erben zukommen können.
Verschollen beim Badeunfall: Wann müssen Erben Rente zurückzahlen?
Das Sozialgericht (SG) Konstanz hat entschieden, dass die Erben eines Verschollenen die an diesen gezahlte Rente in voller Höhe erstatten müssen. Die Entscheidung klärt damit zentral, wann Erben Rente zurückzahlen müssen, selbst wenn sie die Leistungen nicht selbst erhalten haben.
Leichnam des Rentners wurde nie geborgen
Der Vater der Klägerinnen und Kläger bezog eine Altersrente sowie eine Witwerrente. Bei einem Badeausflug im Bodensee ging er unter, ohne dass sein Leichnam geborgen werden konnte. Aus rechtlicher Sicht wurde er daher als verschollen behandelt.
Rente wurde weiter gezahlt
Die beklagte Rentenversicherung zahlte die Rente zunächst weiter, um für den Fall vorzusorgen, dass der Verschollene wieder auftauchen würde. Im Jahr 2015 ermöglichte eine Gesetzesänderung der Rentenversicherung, den wahrscheinlichen Todeszeitpunkt selbst festzulegen.
Die Rentenversicherung ging davon aus, dass der Vater der Kläger beim Badeunfall ums Leben gekommen war. Diese Einschätzung wurde durch das Sozialgericht Reutlingen sowie das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigt.
Rentenrückforderung gegenüber den Erben
In der Folge verlangte die Rentenversicherung die an den Verschollenen gezahlten Rentenbeträge von den Erben zurück. Die Kläger erhoben Klage gegen den Rückforderungsbescheid beim SG Konstanz.
Sie argumentierten unter anderem, die Rente sei teilweise verbraucht worden. Es seien erhebliche Kosten für die Erhaltung des Wohnhauses, für eine Abwesenheitspflegschaft sowie für verschiedene Rechtsstreitigkeiten entstanden. Diese Aufwendungen müssten auf die Rückzahlung angerechnet werden.
So entschied das Sozialgericht Konstanz
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Nach Auffassung des SG Konstanz müssen notwendige finanzielle Belastungen aus einer Verschollenheit nicht von der Versichertengemeinschaft getragen werden.
Entscheidend sei, wann Erben Rente zurückzahlen müssen: nämlich immer dann, wenn die Rückforderung aus dem vorhandenen Erbe geleistet werden kann. Dass die Rentenzahlungen teilweise verbraucht wurden, ändere an der Rückzahlungspflicht nichts.
Quelle | SG Konstanz, Urteil vom 6.8.2025, S 2 R 165/24, PM vom 6.8.2025
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Rentenrückforderungen im Erbfall sind rechtlich komplex und mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Ob und in welcher Höhe eine Rückzahlungspflicht besteht, hängt vom Einzelfall ab.
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