Kompetenz in notariellen Angelegenheiten
Unsere Notarin wahrt die Interessen aller Vertragsparteien
Beglaubigung und Beurkundung Ihrer Rechtsgeschäfte
Die Rechtsanwältin und Notarin Silvia C. Groppler ist als Notarin Trägerin eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der Rechtspflege. Sie ist dabei verpflichtet, die Interessen aller Vertragsparteien zu wahren und ausgewogene Urkunden zu erstellen. Für unsere Mandanten beurkundet sie Kaufverträge von Immobilien, Eheverträge, Gesellschaftsverträge oder aber auch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Testamente, Erbverträge und Schenkungsverträge. Selbstverständlich bieten wir unseren Mandanten stets zeitnah und flexibel Besprechungstermine an.
Wir schaffen Rechtssicherheit
Beurkundung von Rechtsgeschäften • Beglaubigung
Manche Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel Immobilienkaufverträge, Eheverträge, und Anmeldungen zum Handelsregister haben weitreichende Folgen. Für solche bedeutende Rechtsgeschäfte ist die Schriftform nicht ausreichend, denn der Gesetzgeber hat für sie die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Wird diese Beurkundungspflicht missachtet, ist das betreffende Rechtsgeschäft wegen Missachtung der vorgeschriebenen Form nichtig. Das Beurkundungsgesetz regelt die Verfahren der Beurkundung und Beglaubigung.
Bei Erklärungen, bei denen die Identität der erklärenden Person sicher feststehen muss, muss die Unterschrift beglaubigt sein. Die Beglaubigung der Unterschrift kann durch die Notarin geschehen.
Testament • Erbvertrag • Erbscheinsantrag
Für das Vererben von Grundstücken oder für die Nachfolgeregelung Ihres Unternehmens ist in jedem Fall eine notarielle Beurkundung notwendig, die unsere Notarin gerne für Sie vornimmt. Möchten Sie Ihr Vermögen vererben, dann erfasst die Notarin in einem Gespräch Ihre Wünsche und entwirft für Sie ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag, mit dem Sie Verträge mit Ihren Erben schließen.
Sollten Sie etwas geerbt haben, ist ein Erbschein nötig, um zum Beispiel bei einer Bank Zugriff auf das geerbte Guthaben zu bekommen oder die Umschreibung einer Immobilie zu veranlassen. Gerne beantragen wir für Sie einen Erbschein.
Grundstückskaufvertrag • Wohnungskaufvertrag
Für die Übertragung eines Grundstücks, Grundstücksanteils oder einer Wohnung ist die notarielle Form vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Notarin erfasst den Grundbuchinhalt und fertigt einen Vertrag, der den aktuellen Inhalt des Grundbuchs wiedergibt und die Übertragung auf die Käufer regelt. Der Vertrag setzt fest, wer neuer Eigentümer der Immobilie wird und zu welchem Anteil, sowie wer den Kaufpreis beanspruchen kann. In der Regel wird in dem Vertrag auch die Eintragung einer Grundschuld mit geregelt, damit die Bank, die den Kaufpreis mittels eines Darlehens für den Käufer finanziert, abgesichert wird.
Schenkung • Schenkungsvertrag
Möchten Sie eine Immobilie oder Gesellschaftsanteile, z.B. im Rahmen der Regelung der Erbfolge, an Angehörige verschenken, ist diese Schenkung beurkundungspflichtig. Die Erstellung der Urkunde führt die Notarin gerne für Sie durch.
Sie sollten sich aber in jedem Fall auch steuerrechtlich zu den Folgen einer Schenkung beraten lassen. Diese Beratung erfolgt allerdings in keinem Fall durch die Notarin.
Grundschuld • Grunddienstbarkeit
Wenn Sie zum Kauf einer Immobilie einen Kredit aufnehmen, wird die Bank im allgemeinen zur Absicherung des Kredits die Eintragung einer Grundschuld verlangen. Für den Fall, dass Sie den Bankkredit nicht bedienen können, hat die Bank die Möglichkeit, den Kredit zu kündigen und durch die Grundschuld mittels einer Zwangsvollstreckung in Ihr Grundstück an ihr Geld zu kommen.
Von einer Grundschuld zu unterscheiden sind sogenannte Grunddienstbarkeiten, die ebenfalls in das Grundbuch eingetragen werden. Unter Grunddienstbarkeiten versteht man zum Beispiel Wegerechte für Nachbarn, damit diese über Ihr Grundstück fahren können oder Leitungsrechte für die öffentliche Hand, wenn Stromleitungen unter dem Grundstück verlaufen.
Ehevertrag • Scheidungsfolgenvereinbarung
Eheverträge sind Verträge zwischen Eheleuten, die beurkundet werden müssen, weil sie Regelungen zum Güterstand, dem Unterhalt oder auch dem Versorgungsausgleich enthalten. Im Gegensatz zur Scheidungsfolgenvereinbarung werden Eheverträge in der Regelung in einer intakten ehelichen Lebensgemeinschaft errichtet. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird erst bei Beendigung der Ehe, meist unter Zuhilfenahme von anwaltlicher Beratung verhandelt, und dann notariell beurkundet.
Für einen vorsorgenden Ehevertrag erstellt unsere Notarin, nachdem Sie sich auf Regelungen für Ihre Ehe geeinigt haben, einen Vertrag, der dann beurkundet wird. Sie erklärt Ihnen ausführlich, welche Regelung (Zugewinngemeinschaft / Gütertrennung / Unterhalt) welche Folgen haben.
Vorsorgevollmacht • Patientenverfügung • Betreuungsverfügung
Je älter man wird, umso mehr macht man sich Gedanken, wie alles Weitere im Leben zu regeln ist. Dies betrifft die höchstpersönlich zu beantwortende Frage nach der ärztlichen Versorgung bei Unfällen und schwerer Krankheit, aber auch wer für mich stellvertretend Entscheidungen treffen kann, wenn dies notwendig wird. Es ist immer sinnvoll, diese Fragen notariell begleitet zu beantworten und in einer Urkunde abzufassen. Eine notariell errichtete Urkunde schafft immer Rechtssicherheit auch über die Frage, ob man bei Abfassung einer solchen Urkunde auch noch geschäftsfähig gewesen ist. Dieser Frage muss die Notarin bei jeder Beurkundung nachgehen und ist bei persönlichen Urkunden für die Zukunft in jedem Fall wichtig.
Gesellschaftsrecht • Gründung • Verschmelzung • Umwandlung • Kauf- und Verkauf von Gesellschaften (Share und Asset Deal)
Die Notarin erstellt mit Ihnen einen Gesellschaftsvertrag bei Gründung von Gesellschaften (z.B. einer GmbH) und begleitet Sie bei allen weiteren die Gesellschaft betreffenden Änderungen. Bei der Umstrukturierung Ihres Unternehmens (GmbH, AG oder OHG, oder KG) oder bei der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge beurkundet unsere Notarin gerne Ihre Verträge. Auch wenn es um den Kauf- und Verkauf von Gesellschaften (Share und Asset Deal) geht, unterstützt Sie unsere Notarin.
Advocatae Kanzlei Berlin - wir setzen uns auch auf diesen Gebieten für Sie ein
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Wir beraten Sie umfassend und kompetent bei allen Themen rund um Immobilien.
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Im Verkehrsrecht ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Beratung und rechtliche Vertretung zu bemühen.
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Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie mit diesem sensiblen Thema rechtssicher umgehen können.
Neueste Urteile und Wissenswertes
Anwesenheitserfordernis für Nottestamente gilt auch während der Pandemie
Trotz pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen ist ein Nottestament nur wirksam, wenn während des gesamten Errichtungsakts gleichzeitig drei Zeugen anwesend sind. So sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.
Eidesstattliche Versicherung bei einem notariellen Nachlassverzeichnis?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die umstrittene Frage entschieden, ob der Pflichtteilsberechtigte vom Erben die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auch verlangen kann, wenn die Vollständigkeit der Angaben in einem notariellen Nachlassverzeichnis an Eides statt versichert werden soll.
Wenn die Geschäftsfähigkeit bei einem notariellen Testament zweifelhaft ist
Das Landgericht (LG) Heilbronn hat sich in einem Beschluss mit der Argumentation von
Erben befasst, der Erblasser sei bei Testamentserrichtung nicht geschäftsfähig gewesen.
Ist der Testierwille bei einem Testament auf Werbezetteln ernst gemeint?
Hin und wieder werden Testamente auf unüblichen Unterlagen angefertigt. Ist dann ein ernsthafter Testierwille gegeben? Das ist im Wege der Auslegung zu ermitteln. In einem aktuellen Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm war dies schwierig.