Keine Eigenbedarfskündigung durch GmbH&Co. KG. Eine Personenhandelsgesellschaft kann ein Wohnraumverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs Ihrer Gesellschaft kündigen. Eine Eigenbedarfskündigung durch eine GmbH&Co. KG ist somit nicht rechtens.
Allerdings darf nach Rechtsprechung des BGH eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – anders als eine Kapitalgesellschaft – grundsätzlich wegen Eigenbedarfs eines Ihrer Gesellschafter nach § 573 II Nr.2 BGB kündigen.
Quelle | BGH, Urteil vom 15.12.2010-VIII ZR 210/10
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