Durchset­zungs­stark im Immobilien­recht

Bei Gewerbeimmobilien und Gewerbemietrecht

Was uns im Immobilienrecht auszeichnet

Unsere Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gibt Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten im Immobilienrecht. Sei es bei Verträgen im Gewerbemietrecht, bei einem Kaufvertrag, oder bei Problemen rund um Ihre Immobilie, Mietwohnung oder Mietvertrages – wir beraten Sie umfassend und stellen Ihre Interessen in den Mittelpunkt. Kompetenz, klare Kommunikation, und das erfolgreiche Umsetzen individueller rechtlicher Lösungen ist, was uns auszeichnet.

Fachliche Kompetenz im Immobilienrecht

Vertragsgestaltung im Ge­wer­be­miet­recht

Im Gewerbemietrecht gelten die Schutzvorschriften der Wohnraummiete nicht. Es herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Vertragsschließenden rechtskundig sind. Jeder Gewerbemietvertrag ist daher individuell. Ein Gewerbemietvertrag kann daher die eine oder andere Partei begünstigen. Sie sollten sich daher in jedem Fall beraten lassen, ob die Vertragsklauseln, das wiedergeben, was Sie wollen. Es ist besser, den Vertrag vor Abschluss überprüfen zu lassen, als teure Überraschungen zu erleben. Gerne erstellen oder überprüfen wir für Sie einen Gewerbemietvertrag.

Kauf und Verkauf einer Wohnung / Haus • Kauf­vertrags­ent­wurf

Der Kauf oder Verkauf einer Wohnung sollte so gestaltet sein, dass Sie nicht von Vertragsklausel überrascht werden, die Sie nicht verstehen oder im schlimmsten Fall auch so nicht wollen. Kaufverträge von Immobilien sind notarielle Verträge, sodass Sie bei Verständnisfragen sich nicht scheuen sollten, den Notar zu fragen, was diese oder jene Formulierung bedeutet. Wenn Sie aber gegenüber dem Vertragspartner eine andere Vereinbarung schließen wollen, als jene, die der Notar vorgegeben hat, bedarf es anwaltlicher Hilfe, weil dann ein Verhandeln mit dem Verkäufer oder Käufer notwendig ist. Wir können gerne das Aushandeln des Vertrags für Sie übernehmen oder aber auch einen eigenen Kaufvertragsentwurf erstellen.

Entwurf und Prüfung eines Miet­ver­tra­ges

Im Wohnungsmietrecht gelten eine Reihe von Schutzvorschriften für die Mieter. Klauseln können anhand von gesetzlichen Vorschriften auf Ihre Wirksamkeit überprüft werden. Wir prüfen gerne für Sie, ob die Befristung Ihres Mietvertrages oder die Schönheits­reparatur­klausel wirksam sind. Sollten Sie selbst eine Wohnung vermieten wollen, beraten wir Sie fachkundig, worauf Sie achten müssen und welche Kosten bei der Abrechnung auf den Mieter umzulegen sind.

Gewährleistung Eigentums­woh­nung

Nach dem Kauf einer Wohnung oder einem Haus kann sich herausstellen, dass ein Mangel besteht. Hier gilt es zu klären, ob Sie als Käufer Gewährleistungsrechte haben und z.B. den Kaufpreis mindern können oder gar vom Kaufvertrag zurücktreten können. In der Regel gibt es in Ihrem notariellen Kaufvertrag einen Vertragsteil, der Mängelrechte ausschließt. Wir können für Sie überprüfen, ob sich der Ausschluss auch auf Ihren Mangel bezieht. Wenn der Verkäufer den Mangel kannte und Ihnen diesen verschwiegen hat, kann es durchaus trotz der Vertragsklausel sein, dass Sie Mängel geltend machen können.

Individuelle rechtliche Lösungen

Wir entwickeln kreativ individuelle rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen. Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert, setzen auf klare Kommunikation und bieten Ihnen einen persönlichen Service.

Mit unseren Stärken und fachlichem Profil sind wir die Richtigen für Sie.

Beratungs­gespräch

Wir nehmen uns in einem ersten Beratungsgespräch Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.

Individuelle Strategie

Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele.

Erfolgreiche Umsetzung

Wir gehen Schritt für Schritt vor, um die Strategie umzusetzen und eine Lösung außergerichtlich oder gerichtlich zu erzielen.

Advocatae Kanzlei Berlin – wir setzen uns auch auf diesen Gebieten für Sie ein

Weitere Fachgebiete

Familienrecht

Wir entwickeln tragfähige und zukunftsorientierte familienrechtliche Lösungen.

Notarielle Angelegen­heiten

Wir beurkunden und beglaubigen Ihre Dokumente.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Beratung und rechtliche Vertretung zu bemühen.

Erbrecht

Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie mit diesem sensiblen Thema rechtssicher umgehen können.

Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer strategisch bei Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Wie können wir Ihnen helfen?

21. Juni 2025Immobilienrecht

Gesundheitsgefahr bei Eigenbedarfskündigung muss konkret belegt werden

Das Amtsgericht (AG) Flensburg hat entschieden, dass sich ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung nur dann erfolgreich auf eine besondere Härte wegen gesundheitlicher Risiken berufen kann, wenn er diese nachvollziehbar, konkret und fachärztlich belegt. Eine pauschale Berufung auf bestehende Behinderungen oder Pflegegrade reicht nicht aus.

21. Juni 2025Immobilienrecht

Immobilienkauf und Statik: Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Statikveränderungen

Werden im Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt, muss dies einem potenziellen Käufer der Immobilie ungefragt mitgeteilt werden. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, stellt dies eine arglistige Täuschung dar, die den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einer aktuellen Entscheidung festgestellt und der Klage eines Ehepaars gerichtet auf die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags stattgegeben.

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26. Mai 2025Immobilienrecht

OLG Celle: Eigenbedarf gegenüber Schwiegermutter kann durchgesetzt werden

Ein Ehemann kann nach der Trennung von seiner Frau verlangen, die Nutzungsverhältnisse an einem gemeinsamen Haus neu zu ordnen. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Celle fest.

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1. Mai 2025Immobilienrecht

Die unwirksame Schönheitsreparaturenklausel – und der Schadensersatz des Vermieters

Anstrich der Wände mit bunten Farben: Mieter bekommt Recht! Geringerer Schadenersatz des Vermieters bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel. Hat der Vermieter Ersatzansprüche wegen des Zustands der Mietsache bei Rückgabe, muss er sich bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel die Kosten anrechnen lassen, die er mangels eigener Renovierungsarbeiten erspart hat. So hat es das Amtsgericht (AG) Hanau entschieden.

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