Bundesrat hat Gesetzentwurf
zu herrenlosen Konten beschlossen. Erben sollen künftig leichter Auskünfte über mögliche Konten oder Depots von Verstorbenen aus allgemein zugänglichen Quellen erhalten. Am 11.3.2022 beschloss der Bundesrat daher, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.