Haftungsabwägung bei Abbiegen in ein Grundstück
Bei Zusammenstößen zwischen einem links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Kfz und einem in gleicher Richtung fahrenden, den Linksabbiegenden überholenden Kfz spricht der Beweis des ersten Anscheins wegen der dem Linksabbieger abverlangten äußersten Sorgfalt für ein Verschulden des Linksabbiegers. Dies kann im Einzelfall durch Unfallzeugen wiederlegt werden. Im Vorliegenden Fall hat ein Lkw trotz überholendem Pkw versucht nach links in eine Einfahrt abzubiegen und dabei den Pkw übersehen.
LG Hamburg, Urteil vom 23.1.2015 – 302 O220/14
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