Fahrradverbot wegen Alkohol: Wann Behörden das Radfahren untersagen dürfen

Fahrradverbot wegen Alkohol - Wann Behörden das Radfahren untersagen dürfen

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Alkoholfahrt mit dem Fahrrad kann zum Fahrradverbot führen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis hat entschieden: Die Fahrerlaubnisbehörde darf unter bestimmten Umständen auch ein Fahrradverbot wegen Alkohol aussprechen. Die Entscheidung stützt sich auf § 3 FeV der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Fahrradverbot wegen Alkohol nach mehrfachen Vorfällen

Im vorliegenden Fall war der Kläger mehrfach alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs. Eine Fahrerlaubnis besaß er nicht mehr. Im Juli 2019 führte er ein Mofa mit 1,83 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) und verlor die Kontrolle. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte ihn daraufhin zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) auf, um seine Eignung zu überprüfen. Da er sich dieser verweigerte, wurde ihm das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge – wie Fahrräder und E-Scooter – untersagt.

Unbestimmte Rechtslage bei Fahrradverboten?

Der Kläger argumentierte, § 3 FeV sei als Grundlage für ein Fahrradverbot wegen Alkohol zu unbestimmt und unverhältnismäßig. Die Voraussetzungen, unter denen eine Person ungeeignet sei, ein Fahrrad zu führen, seien nicht klar geregelt.

Gericht: Fahrradverbot wegen Alkohol rechtmäßig

Das OVG Saarlouis widersprach. Die Regelung sei hinreichend bestimmt und verhältnismäßig. Wer sich der MPU entziehe, könne als ungeeignet zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr gelten – auch mit Fahrrädern. Besonders bei hoher BAK sei ein Verbot zulässig, um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Sicherheitsrisiko auch durch Radfahrer unter Alkohol

Auch wenn Fahrräder geringere Geschwindigkeiten erreichen, stellen sie bei unsicherer Fahrweise ein erhebliches Risiko dar. Laut Gericht können riskante Ausweichmanöver provoziert werden, wenn Radfahrer unter Alkoholeinfluss unterwegs sind – ein Fahrradverbot wegen Alkohol sei daher gerechtfertigt.

Quelle | OVG Saarlouis, Urteil vom 23.5.2025, 1 A 176/23, PM 6/25

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