Erfahren im Erbrecht

Beim Erben und Vererben, bei Ihrem Testament oder einer Testamentsvollstreckung helfen wir Ihnen kompetent weiter

Mit klarer Kommunikation, Fachwissen und Erfahrung im Erbrecht

Wir stehen auf Ihrer Seite

Im Erbrecht geht es ums Erben und Vererben. Im Erbfall geben wir Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über Ihre Ansprüche. Wir erklären Ihnen z.B. die gesetzliche Erbfolge, was ein Pflichtteil oder ein Pflichtteilergänzungsanspruch ist. Falls Sie Ihre Erbfolge regeln möchten, beraten wir Sie gerne über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen stehen wir während des gesamten Mandats auch bei einer streitigen Auseinandersetzung an Ihrer Seite. Wir setzen Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick außergerichtlich und gerichtlich durch. 

Unsere Kompetenz im Erbrecht

Das Erbrecht ist eines der kompliziertesten und umfangreichsten Rechtsgebiete im Zivilrecht. Es gilt eine Vielzahl von Vorschriften, die national und international zu beachten sind. Unabhängig davon, ob Sie vererben wollen oder erben. Wir beraten Sie umfassend.

Im Erbrecht beraten wir Sie in folgenden Bereichen:

Erfahrungen vererben sich nicht - jeder muss sie allein machen.

Persönlicher Service für Ihre individuelle Lösung im Erbrecht

Unsere Arbeitsweise

Wir gestalten kreativ eine individuelle Lösung für Sie, wenn es ums Erben und Vererben geht. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz vertrauen. Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert, setzen auf klare Kommunikation und bieten Ihnen einen persönlichen Service. Mit unseren Stärken und fachlichem Profil sind wir die Richtigen für Sie. 

01

Beratungsgespräch

Wir nehmen uns in einem ersten Beratungsgespräch Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.

02

Entwicklen einer individuellen Strategie

Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele.

03

Erfolgreiche Umsetzung

Wir gehen Schritt für Schritt vor, um die Strategie umzusetzen und eine Lösung außergerichtlich oder gerichtlich zu erzielen.

Unsere Erfahrung - auf Ihrer Seite

Der Schlüssel zum Erfolg im Erbrecht

Schnelle Beratung ist im Erbfall wichtig

Im Erbfall ist es von Vorteil sich schnell einen Überblick über das Erbe und die eigenen Ansprüche zu verschaffen. Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden, ob Sie gesetzlicher Erbe oder testamentarischer Erbe geworden sind und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Nicht jeder Erbfall ist mit einem Vermögenszuwachs versehen. Es können auch Schulden vererbt werden. Da bei jedem Erbanfall Ausschlagungsfristen zu laufen beginnen, ist eine schnelle Beratung entscheidend. Wir helfen Ihnen im Erbfall ebenso wie bei der Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Ihres Testaments. 

Mit unserem Fachwissen helfen wir Ihnen, ein rechtssicheres Testament zu erstellen

Beim Vererben und Erben finden wir für Sie eine individuelle Lösung. Für den Fall, dass Sie planen Ihre Erbfolge zu regeln, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Sie können ein Testament verfassen, Vermächtnisse ausloben oder aber zu Lebzeiten Übertragungsverträge schließen. In jedem Fall kommt es bei der Abfassung auf den genauen Wortlaut Ihres letzten Willens an. Dieser muss klar und verständlich für alle formuliert sein. Mit unserem Fachwissen helfen wir Ihnen, ein rechtssicheres Testament zu erstellen. Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.

Wir gestalten wir für Sie
individuelle rechtliche Lösungen im Erbrecht

Die Advocatae Kanzlei hilft Ihnen im Erbfall ebenso wie bei der Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Ihres Testaments. Sprechen Sie mit uns bei Fragen rund ums Erben und Vererben.

Aktuelle Urteile, Wissenswertes und Rechtstipps für Sie zusammengestellt

Aktuelle Blog-Beiträge zum Erbrecht

Miterben bleiben Vertragspartner des Mieters

Im Mietrecht herrscht der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Das bedeutet: Veräußert der Vermieter den vermieteten Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter an einen Dritten, tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Dieser Grundsatz ist aber auf die Erbauseinandersetzung weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. Das hat jetzt das Amtsgericht (AG) Köln entschieden.

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Ehegattentestament: Voraussetzungen einer Pflichtteilsstrafklausel

Pflichtteilsstrafklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten sollen den Nachlass für den überlebenden Ehegatten möglichst ungeschmälert erhalten. Wird die Verwirkung der Pflichtteilsklausel von den Testierenden nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt des Pflichtteils geknüpft, setzt die Verwirkung der Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. Ohne Mittelabfluss besteht kein Sanktionierungsgrund. So sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

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