Betreuer benötigt keine betreuungsgerichtliche Genehmigung für eine Corona-Schutzimpfung.
Das Amtsgericht (AG) Osnabrück weist darauf hin, dass ein Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigter grundsätzlich keine betreuungsgerichtliche Genehmigung benötigt, wenn er für den Betroffenen die Einwilligung zur Corona-Impfung erteilt.
Der Betreuer darf aber nur einwilligen, wenn er den Aufgabenkreis Gesundheitssorge innehat. Auch darf die betreute Person selbst nicht in der Lage sein, eine Entscheidung zu treffen. Der Betreuer muss auf die Wünsche und den mutmaßlichen Willen des Betreuten Rücksicht nehmen.