Witwenrente trotz kurzer Ehe – viele Hinterbliebene glauben, dass dies rechtlich ausgeschlossen ist. Tatsächlich lehnen Behörden Anträge häufig mit dem Hinweis auf eine sogenannte Versorgungsehe ab. Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zeigt jedoch, dass auch bei einer kurzen Ehedauer ein Anspruch bestehen kann.
Witwenrente trotz kurzer Ehe: Entscheidung des OVG Greifswald
Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss einer Frau Witwenrente zahlen, obwohl sie nur wenige Monate verheiratet war. So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald und stellte klar, unter welchen Voraussetzungen eine Witwenrente trotz kurzer Ehe möglich ist.
Schwierige persönliche Umstände
Ein Polizeibeamter verstarb knapp fünf Monate nach der Eheschließung an Lungenkrebs. Seine Ehefrau beantragte Witwengeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz. Das Paar hatte bereits seit den 1990er-Jahren zusammengelebt, einen gemeinsamen erwachsenen Sohn und ein gemeinsames Haus.
Die Heirat erfolgte erst wenige Tage nach der Krebsdiagnose. Grund dafür waren unter anderem frühere Erkrankungen, Todesfälle im Umfeld sowie berufliche Abwesenheiten, die eine Eheschließung zuvor verhindert hatten.
Land verweigerte Witwenrente wegen Versorgungsehe
Das Land Mecklenburg-Vorpommern verweigerte die Zahlung der Witwenrente. Es ging von einer Versorgungsehe aus, also einer Ehe, die nur geschlossen wurde, um dem überlebenden Ehegatten einen Rentenanspruch zu verschaffen. Gerade bei kurzer Ehedauer greife regelmäßig diese gesetzliche Vermutung.
So entschied das Oberverwaltungsgericht
Das OVG Greifswald sah dies anders. Entscheidend sei eine Gesamtwürdigung der Beweggründe für die Eheschließung. Weder die kurze Ehedauer noch der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Hochzeit seien allein ausschlaggebend.
Im vorliegenden Fall bestand eine langjährige gefestigte Partnerschaft mit gemeinsamem Haushalt und Kind. Zwar begründe eine lebensbedrohliche Erkrankung bei der Heirat grundsätzlich die Vermutung einer Versorgungsehe. Diese könne jedoch durch besondere Umstände widerlegt werden. Damit sei eine Witwenrente trotz kurzer Ehe rechtlich möglich.
Heirat aus Liebe – nicht aus Versorgungsgründen
Nach Auffassung des Gerichts spielte der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle. Die Eheleute wollten sich in der schweren Zeit der Erkrankung gegenseitig beistehen. Die Ehe sei aus Liebe geschlossen worden.
Zudem war die Ehefrau finanziell abgesichert und erfuhr erst nach dem Tod ihres Mannes von der Möglichkeit des Witwengeldes. Auch dies sprach gegen das Vorliegen einer Versorgungsehe.
Quelle | OVG Greifswald, Urteil vom 12.5.2025, 2 LB 557/22 OVG
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