Handynutzung: „Wegdrücken“ eines Anrufs beim Fahren ist eine Ordnungswidrigkeit. Wer beim Fahren einen eingehenden Anruf auf seinem Mobiltelefon „wegdrückt“, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Das ist das Ergebnis eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Die Richter machten in ihrer Begründung deutlich, dass ein Kraftfahrzeugführer ein Mobiltelefon bereits verbotswidrig nutzt, wenn seine beanstandete Handlung einen Bezug zu einer Funktion des Geräts hat. Damit sind nur solche Handlungen erlaubt, die keinen Zusammenhang zu einer bestimmungsgemäßen Nutzung des Geräts haben, z. B. das bloße Aufheben oder Umlagern. Entscheidend für den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit ist, ob der Betroffene im Moment des Verstoßes beide Hände frei hat, um seine Fahraufgabe bewältigen zu können.
Quelle | OLG Hamm, Beschluss vom 26.9.2019, 4 RBs 307/19
Wir bieten Ihnen eine kompetente anwaltliche Beratung rund ums Verkehrsrecht
Haben Sie Fragen zu einer Ordnungswidrigkeit oder zu einem Bußgeldbescheid? Dann sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter, stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite und engagieren uns für Ihre Interessen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Erstberatung mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Ulrike Silbermann.