Flüchtender Autofahrer haftet auch für beschädigten Streifenwagen. Kommt es bei einer Verfolgungsfahrt mit einem Polizeifahrzeug zu einem Unfall, haftet der verfolgte Autofahrer auch für einen am Polizeiauto entstandenen Schaden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Fahrweise des Polizeifahrzeugs nicht völlig unangemessen war und sich die Beamten nicht in eine übermäßige Gefahr begeben haben. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einem aktuellen Urteil klargestellt. Der Autofahrer wurde zu Schadenersatz in Höhe von rund 15.000 Euro verurteilt.